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Amtsgericht Neuruppin, Urteil vom 12.11.2004
- 42 C 263/04 -
Recht zur Mietminderung bei hörbaren Darmgeräuschen des Nachbarn während des Badens und Toilettengeräusche von kleinen und großen Geschäften
Mietminderungsrecht aufgrund intimen Charakters der Geräusche
Kann ein Mieter aufgrund der Hellhörigkeit des Wohnhauses Darmgeräusche seines badenden Nachbarn hören, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Ein solches Recht besteht insbesondere deswegen, da die Geräusche einen intimen Charakter aufweisen. Dies hat das Amtsgericht Neuruppin entschieden, das in diesem Streitfall auch über viele weitere Geräusche entscheiden musste.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Erdgeschosswohnung ihre Miete, da sie sich aufgrund der besonderen Hellhörigkeit des Wohnhauses gestört fühlte. Verschiedene Geräuschimmissionen störten die Mieterin:
Die Mieter, in der über ihrer Wohnung gelegenen Wohnung hatten die bisher freistehende
Flatulenzgeräusche
Neben den Geräuschen des eigentlichen Badegangs vernahm die Erdgeschossmieterin aber auch, wenn die über ihr wohnenden Mieter beim
Großes und kleines Geschäft deutlich wahrnehmbar
Die Erdgeschossmieterin hörte aber noch viel mehr. In ihrer Küche und in ihrem Wohnzimmer bekam sie genau mit, ob die Mieter der Oberwohnung ein kleines oder ein großes Geschäft im WC verrichteten. Natürlich hörte die Mieterin danach auch laut die
Küchenschranklärm
Nicht ganz so delikat waren die Lärmgeräusche, die die Erdgeschossmieterin aus der Küche der Obermieter vernahm. Hier hörte sie jedes Öffnen und Schließen der Küchenschranktüren und -schubladen.
Heizungslärm
Schließlich vernahm die Erdgeschossmieterin auch die Geräusche aus dem Heizungskeller, der unmittelbar unter ihrem Schlafzimmer lag. Hier hörte sie die Ölzentralheizung. Der Brenner und der Lüfter der Heizung sprangen ca. alle drei Minuten an und liefen dann ca. zehn Sekunden. Deswegen konnte die Mieterin nicht gut schlafen und wachte mehrmals nachts auf. Die Erdgeschossmieterin minderte wegen der verschiedenen Geräuschimmissionen die monatliche Miete in Höhe von 396,49 Euro um 84,01 Euro monatlich. Der Vermieter erkannte das
Amtsgericht Neuruppin bestätigt Recht zur Mietminderung
Das Amtsgericht Neuruppin entschied zu Gunsten der Mieterin. Diese habe angesichts der belästigenden Geräusche ihre
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2014
Quelle: Amtsgericht Neuruppin, ra-online (zt/WuM 2005, 653/pt)
Jahrgang: 2005, Seite: 653 WuM 2005, 653
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Dokument-Nr. 18661
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