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Amtsgericht Rostock, Urteil vom 20.09.1995
- 41 C 75/95 -
Kein Minderungsrecht bei vorbehaltloser Mietzahlung trotz Kenntnis des Mangels
Billigungsfrist von 6 Monaten überschritten
Zahlt der Mieter seine Miete ohne Vorbehalt zwei Jahre weiter, obwohl er von einem Mangel Kenntnis hat, so ist sein Recht zur Mietminderung ausgeschlossen. Dem Mieter wird insofern nur eine Billigungsfrist von sechs Monaten zugestanden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rostock hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die
Hundegebell berechtigt grundsätzlich zur Mietminderung
Das Amtsgericht Rostock entschied gegen die
Verlust des Minderungsrechts wegen vorbehaltloser Weiterzahlung der Miete
Setzt ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2013
Quelle: Amtsgericht Rostock, ra-online (zt/WuM 1996, 31/rb)
Jahrgang: 1996, Seite: 204 NJ 1996, 204 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1996, Seite: 31 WuM 1996, 31
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Dokument-Nr. 16071
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