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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 08.12.1987
- 12 C 354/87 -
Schlechter Fernsehempfang berechtigt zu einer Mietminderung - Durchgerostete Heizkörper nicht
Minderung von 10 % angemessen
Ist der Fernsehempfang in einer Mietwohnung schlecht, so rechtfertigt dies eine Minderung der Kaltmiete von 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund eines schlechten Fernsehempfangs und durchgerosteter
Minderung wegen Fernsehempfang
Das Amtsgericht Schöneberg entschied, dass der schlechte
Das Amtsgericht hielt eine Minderungsquote von 10 % des Kaltmietzinses für angemessen.
Minderung wegen Heizkörper
Die durchgerosteten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2012
Quelle: Amtsgericht Schöneberg, ra-online (zt/GE 1988, 361/rb)
- Mietminderung wegen Baugerüst, gestörtem Fernsehempfang, sehr lauten Bauarbeiten und verschmutztem Treppenhaus
(Landgericht Berlin, Urteil vom 12.04.1994
[Aktenzeichen: 63 S 439/93]) - Lagebedingter schlechter Fernsehempfang über eine Gemeinschaftsantenne stellt kein Mangel der Mietsache dar
(Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 23.06.1988
[Aktenzeichen: 40 b C 2213/87])
Jahrgang: 1988, Seite: 361 GE 1988, 361
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Dokument-Nr. 14361
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