Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 31.10.1990
- 5 C 72/90 -
Mietminderung wegen defekter Hausbeleuchtung, Fäkalienrückfluss, abblätternder Farbe, defektem Badewannenabfluss und anderer Mietmängel
AG Schöneberg setzte Mietminderungsquoten für verschiedene Mietmängel fest / Fäkalienrückfluss aus der Toilette wird mit 5 % berücksichtigt /
Für verschiedene Mängel einer Wohnung, wie defekte Abflüsse und Steckdosen und Schäden an einer Außentreppe, rechtfertigen Minderungsquoten zwischen 0,5 % und 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.
Im vorliegenden Fall konnten Mieter verschiedene
Mieter machen verschiedene Mängel geltend
Die Mieter rügten einen Fäkalienrückfluß in ihrem WC, das nicht richtige Abfließen des Wassers durch den
Erhebliche Beeinträchtigung durch abblätternde Farbe und verschmierten Teppich rechtfertigt 10 % Minderung
Das Gericht stellte einen Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Schöneberg (vt/st)
- Bei Schimmel in der Wohnung mindestens 10 % Mietminderung möglich
(Amtsgericht Norderstedt, Urteil vom 18.12.2009
[Aktenzeichen: 42 C 561/08]) - Mietminderung wegen Baugerüst, fehlendem Trittkantenschutz an der Treppe, zu geringer WC-Spülwassermenge, verzögertem Anspringen des Durchlauferhitzers und einer Befüllungsdauer der Badewanne von 30 Minuten
(Landgericht Berlin, Urteil vom 05.10.2006
[Aktenzeichen: 63 S 194/06])
Jahrgang: 1991, Seite: 527 GE 1991, 527
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13388
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13388
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.