wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 31.10.1990
5 C 72/90 -

Mietminderung wegen defekter Hausbeleuchtung, Fäkalienrückfluss, abblätternder Farbe, defektem Badewannenabfluss und anderer Mietmängel

AG Schöneberg setzte Mietminderungsquoten für verschiedene Mietmängel fest / Fäkalienrückfluss aus der Toilette wird mit 5 % berücksichtigt /

Für verschiedene Mängel einer Wohnung, wie defekte Abflüsse und Steckdosen und Schäden an einer Außentreppe, rechtfertigen Minderungsquoten zwischen 0,5 % und 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

Im vorliegenden Fall konnten Mieter verschiedene Mängel der von ihnen gemieteten Wohnung geltend machen und die Miete für den jeweiligen Zeitraum, in dem der Mangel jeweils bestand, mindern. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg bestätigte die geltend gemachten Ansprüche.

Mieter machen verschiedene Mängel geltend

Die Mieter rügten einen Fäkalienrückfluß in ihrem WC, das nicht richtige Abfließen des Wassers durch den Badewannenabfluss, eine nicht vorschriftsmäßige Steckdose, eine defekte Hausbeleuchtung, einen mit Kleber verschmierten Teppich, Schimmelbildung aufgrund abblätternder Farbe an der Außentreppe und ein undichtes Glasdach.

Erhebliche Beeinträchtigung durch abblätternde Farbe und verschmierten Teppich rechtfertigt 10 % Minderung

Das Gericht stellte einen Anspruch auf Mietminderung auf der Grundlage des § 537 Abs. 1 BGB fest. Da der Mangel an der Toilette konstruktionsbedingt und besonders unangenehm gewesen sei, komme hierfür eine Minderungsquote in Höhe von 5 % in Betracht. Der defekte Badewannenabfluss rechtfertigte eine Minderung um 3 % und die nicht ordnungsgemäße Steckdose eine Minderung um 0,5 %. Die nicht funktionierende Hausbeleuchtung wurde mit einer Quote von 1 % berücksichtigt. Aufgrund der abblätternden Farbe an der Außentreppe und der Verschmierung des Teppichs mit Kleber sei laut Gericht eine Minderungsquote von 10 % angemessen. Hierbei handele es sich um eine erhebliche Beeinträchtigung, die diesen hohen Minderungssatz rechtfertige. Schließlich kamen noch 2 % Minderung durch aufgetretenen Schimmel an der Stelle der abblätternden Farbe hinzu. Das undichte Glasdach des Außentreppenhauses wurde schließlich mit 3 % berücksichtigt (vgl. auch DAWR Mietminderungstabelle).

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Schöneberg (vt/st)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 1991, Seite: 527
GE 1991, 527

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13388 Dokument-Nr. 13388

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13388

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?