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Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 15.02.2013
- 21 C 192/11 -
Kein Recht zur Mietminderung bei nicht verschließbarer Badezimmertür und fehlender Regulierungsmöglichkeit der Backofentemperatur
Vorliegen von nur unerheblichen Mängeln
Ist die Badezimmertür nicht mehr verschließbar und kann die Temperatur des Backofens nicht mehr reguliert werden, so liegen nur unerhebliche Mietmängel vor. Ein Recht zur Mietminderung besteht dann nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, da die Badezimmertür nicht verschließbar war und die
Fehlende Verschließbarkeit der Badezimmertür und Regulierbarkeit der Backofentemperatur rechtfertigte keine Mietminderung
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied gegen den Mieter. Diesem habe kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2015
Quelle: Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, ra-online (zt/GE 2015, 195/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 195 GE 2015, 195
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Dokument-Nr. 20630
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