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Amtsgericht Waldbröl, Urteil vom 16.01.1981
- 3 C 788/80 -
Mangelnde Beheizbarkeit im Sommer kann zur Mietminderung berechtigen
Bei Außentemperaturen von um die 15° C Minderungsquote von 50 % angemessen
Die mangelnde Beheizbarkeit einer Mietwohnung kann im Sommer bei kalten Außentemperaturen zur einer Mietminderung berechtigen. Dies hat das Amtsgericht Waldbröl entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund der mangelnden Heizkraft der
Mietmangel lag in der Wohnwertminderung
Das Amtsgericht Waldbröl entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe das Recht gehabt seine Miete zu mindern. Die Beheizbarkeit einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2012
Quelle: Amtsgericht Waldbröl, ra-online (zt/WuM 1981, U8/rb)
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Dokument-Nr. 14558
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