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Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 11.12.1997
97 C 576/97 -

Badezimmerheizung muss mindestens 20 Grad Celsius erreichen

Fehlende Nachtabsenkung macht ständiges Nachregulieren des Thermostatgrades notwendig

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine Temperatur der Badezimmerheizung von unter 20 Grad Celsius ausreichend ist. Die Heizung im Bad der streitgegenständlichen Wohnung erreichte lediglich 17 bis 18 Grad, wie Messungen ergaben. Nur einige der Heizrippen des Heizkörpers wurden warm. Das Amtsgericht Wuppertal befand, dass dies gerade für eine Heizung im Bad nicht ausreichend sei.

Im vorliegenden Fall konnte auch kein Bedienfehler durch die Bewohnerin festgestellt werden. Da die Heizung keine Nachtabsenkung habe, müsse von den Mietern versucht werden, eine Temperatur einzustellen, die nachts nicht zu warm bleibt, am Tag aber die erforderlichen Temperaturen erreicht. Ihnen könne daher nicht vorgeworfen werden, wenn sie die Heizung nicht auf einem bestimmten Thermostatgrad belassen würden, sondern diese ab und zu abänderten.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Wuppertal (vt/st)

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