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Amtsgericht Saarlouis, Urteil vom 17.09.1999
- 29 C 739/99 -
Täuschung über Beruf berechtigt Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrags
Fragen des Vermieters zum Einkommensverhältnis des Mieters zulässig
Erklärt der Mieter beim Abschluss des Mietvertrags, dass er Designer sei und gut verdiene und trifft dies nicht zu, ist der Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrages berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Saarlouis entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin hat den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten. Die Beklagte erklärte beim Abschluss des Mietvertrags, dass sie Designerin sei und gut verdiene. Dies stellte sich nachträglich als falsch heraus. Vielmehr erhielt die Beklagte
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Das Amtsgericht Saarlouis entschied zu Gunsten der Klägerin. Ein Anspruch auf Rückgabe und Räumung bestehe. Denn der Mietvertrag sei aufgrund der wirksamen
Fragen zum Einkommen zulässig
Nach Ansicht des Amtsgerichts seien Fragen zu den Einkommensverhältnissen des Mieters zulässig, da der Vermieter ein maßgebliches Interesse daran habe.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2012
Quelle: Amtsgericht Saarlouis, ra-online (zt/NZM 2000, 459/rb)
- Bei falschen Angaben des Mieters über seine finanziellen Verhältnisse kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten
(Amtsgericht Leer, Urteil vom 14.10.2008
[Aktenzeichen: 70 C 1237/08]) - Verschweigen von Vermögensverhältnissen rechtfertigt die Anfechtung des Mietvertrages
(Landgericht Gießen, Beschluss vom 23.03.2001
[Aktenzeichen: 1 S 590/00]) - Arglistige Täuschung durch Unterlassen: Von Sozialleistungen abhängiger Mietinteressent muss dem Vermieter den Bezug von Sozialleistungen auch ohne besondere Nachfrage mitteilen
(Amtsgericht Gießen, Urteil vom 23.10.2000
[Aktenzeichen: 48-M C 228/00])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2000, Seite: 459 NZM 2000, 459
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Dokument-Nr. 14448
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