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Amtsgericht Suhl, Urteil vom 08.02.2012
- 1 C 419/11 -
Mietminderung von 8 % bei unangenehmen Gerüchen in der Küche
Grundsätzliche Pflicht des Vermieters auf Tragung der Kosten der Mangelortung
Treten in der Küche einer Mietwohnung in Wellen unangenehme Gerüche auf, so ist der Mieter berechtigt seine Miete um 8 % zu mindern. Zudem muss grundsätzlich der Vermieter die Kosten für die Mangelortung tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Suhl hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung minderten ihre Miete, da in der
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Suhl entschied gegen den Vermieter. Dieser habe keinen Anspruch auf Zahlung der ausstehenden Miete, da die Mieter berechtigt gewesen seien, ihre Nettokaltmiete um 8 % zu mindern. Die Wohnung sei mangelbehaftet gewesen.
Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für Mangelortung
Zudem habe dem Vermieter kein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2013
Quelle: Amtsgericht Suhl, ra-online (vt/rb)
- Unerträglicher Geruch durch Zigarettenqualm und mangelnder Hygiene rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
(Amtsgericht Wetzlar, Urteil vom 08.01.2013
[Aktenzeichen: 38 C 1389/12 (38)]) - Essensgerüche und Müllgerüche aus einer anderen Wohnung sowie Hundeurin im Treppenhaus begründen einen Anspruch auf Mietminderung
(Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 12.07.2010
[Aktenzeichen: 213 C 94/10])
Jahrgang: 2012, Seite: 315 WuM 2012, 315
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Dokument-Nr. 13681
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