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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.08.2016
- 8 AZR 406/14 -
BAG: Anbieten einer Tätigkeit mit "jungem dynamischem Team" in Stellenausschreibung unzulässig
Unmittelbare Diskriminierung eines Bewerbers wegen des Alters
Bietet ein Arbeitgeber in einer Stellenausschreibung eine Tätigkeit in einem "jungen dynamischen Team" an, so liegt darin eine unmittelbare Diskriminierung von Bewerbern wegen ihres Alters. Einem abgelehnten 42-jährigen Bewerber kann daher ein Entschädigungsanspruch zustehen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer im November 2011 veröffentlichten
Arbeitsgericht gab Klage statt, Landesarbeitsgericht wies sie ab
Während das Arbeitsgericht Mainz der Klage stattgab, wies sie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ab. Seiner Auffassung nach sei der Kläger bei der Stellenbesetzung nicht wegen seines Alters benachteiligt worden. Mit der beanstandeten Formulierung sei keine Angabe zum gewünschten Alter der Stellenbewerber verbunden gewesen. Vielmehr werde lediglich der Ist-Zustand beschrieben. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision des Klägers.
Bundesarbeitsgericht bejaht Altersdiskriminierung
Das Bundesarbeitsgericht entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts auf. Die Formulierung in der
Unzulässiges Anbieten einer Tätigkeit mit "jungen dynamischen Team" in Stellenausschreibung
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2018
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 08.11.2012
[Aktenzeichen: 3 Ca 752/12] - Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.02.2014
[Aktenzeichen: 3 Sa 27/13]
- BAG: Stellenausschreibung mit Bezeichnung "junges und dynamisches Unternehmen" zulässig
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.11.2017
[Aktenzeichen: 8 AZR 604/16]) - Formulierung "junges motiviertes Team" in einer Stellenausschreibung stellt keine Altersdiskriminierung dar
(Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 26.05.2012
[Aktenzeichen: 2 Sa 574/11])
Jahrgang: 2017, Seite: 506 BB 2017, 506 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Rechtsprechungsreport (NZA-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 132 NZA-RR 2017, 132
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Dokument-Nr. 26669
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