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Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.01.2020
- II R 8/18, II R 13/18, II R 18/18, II R 21/18 und II R 41/18 -
BFH: Betriebsvermögen kann auch ohne Missbrauchsabsicht begünstigungsschädliches "junges Verwaltungsvermögen" sein
Junges Verwaltungsvermögen ist von erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Begünstigung ausgenommen
Hat ein Betrieb binnen zweier Jahre vor einem Erbfall oder einer Schenkung Verwaltungsvermögen aus Eigenmitteln erworben oder umgeschichtet, fällt insoweit die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Begünstigung des Betriebsvermögens fort. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) für Erbschaften und Schenkungen in den Jahren 2007 und 2010 bis 2012 mit fünf Urteilen entschieden.
Die Erbschaft- und
Finanzgerichte wiesen die Klagen gegen Begünstigungsausschluss für junges Verwaltungsvermögen ab
Die Kläger waren der Auffassung, dass der
BFH bestätigte die Urteile der Finanzgerichte
Der Bundesfinanzhof hat ebenfalls im Hinblick auf die gesetzliche Typisierung eine Missbrauchsprüfung im Einzelfall nicht zugelassen. Maßgebend ist deshalb allein, ob das einzelne Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens, so auch das einzelne Wertpapier, tatsächlich innerhalb der Frist dem
Hinweis zur aktuellen Rechtslage
Die Entscheidungen sind zu Rechtsvorschriften ergangen, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12) mit der Verfassung wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz unvereinbar, aber bis zum 30.06.2016 weiter anzuwenden waren. Das anschließend in Kraft getretene Recht enthält zum Verwaltungsvermögen eine Reihe detaillierter Neuerungen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2020
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29074
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