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Bundesfinanzhof, Urteil vom 05.07.2012
- VI R 50/10 -
Telefonkosten als Werbungskosten bei längerer Auswärtstätigkeit abzugsfähig
Aufwendungen können als beruflich veranlasster Mehraufwand der Erwerbssphäre zugeordnet werden
Kosten für Telefongespräche, die während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche Dauer anfallen, können als Werbungskosten abzugsfähig sein. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Marinesoldat, führte während eines längeren Auslandseinsatzes an den Wochenenden 15 Telefongespräche mit seiner Lebensgefährtin und Angehörigen für insgesamt 252 Euro. Die Kosten machte er vergeblich in seiner Einkommensteuererklärung als
Mehrkosten zur Regelung notwendiger privater Dinge bei längerem Auswärtsaufenthalt nicht vermeidbar
Der Bundesfinanzhof entschied, dass es sich bei den Aufwendungen für Telefonate privaten Inhalts etwa mit Angehörigen und Freunden zwar regelmäßig um steuerlich unbeachtliche Kosten der privaten Lebensführung handele. Nach einer mindestens einwöchigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2012
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 63 IStR 2013, 63
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Dokument-Nr. 14841
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