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Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.04.2005
- II ZR 103/03 -
Das Geld auf einem Sparkonto gehört dem Kontoinhaber - auch wenn ein Dritter dieses eingezahlt hat
Kontoinhaber hat Anspruch auf Herausgabe des Sparbuchs
Wenn jemand ohne ausdrücklichen Vorbehalt Geld auf ein Sparkonto eines anderen einzahlt, hat nur der Kontoinhaber Anspruch auf dieses Geld. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2000 eröffnete ein Mann bei einer Sparkasse ein Sparkonto. Auf dieses Konto überwies sein
Landgericht gab Herausgabeklage statt, Oberlandesgericht wies sie ab
Während das Landgericht Frankfurt a.M. der Herausgabeklage stattgab, wies das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. sie zurück. Seiner Ansicht nach habe der Sohn des Verstorbenen nicht die
Bundesgerichtshof hielt Sohn des Verstorbenen für Eigentümer des Sparbuchs
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Sohns des Verstorbenen und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Nach Auffassung der Bundesrichter habe dieser die Auszahlung des Sparguthabens von der Sparkasse verlangen dürfen und sei somit gemäß § 952 BGB Eigentümer des Sparbuchs gewesen. Der Sohn des Verstorbenen habe daher als Eigentümer die
Unerheblichkeit der Geldeinzahlung durch Vater
Die Einzahlung der 60.000 DM durch den
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BGB §§ 952, 985
Wenn ein Dritter ohne jeden Vorbehalt auf ein Sparkonto, das ein anderer in seiner Gegenwart bei einem Geldinstitut eröffnet hat, eine Einzahlung vornimmt, ist der Kontoinhaber hinsichtlich der Spareinlage Gläubiger des Geldinstituts und als solcher Eigentümer auch des für das Konto ausgestellten Sparbuchs.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2005
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.04.2002
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.02.2003
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Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2005, Seite: 1515 DB 2005, 1515 | Zeitschrift: Deutsches Steuerrecht (DStR)
Jahrgang: 2005, Seite: 1109 DStR 2005, 1109 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2005, Seite: 1168 FamRZ 2005, 1168 | Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS)
Jahrgang: 2005, Seite: 948 JuS 2005, 948 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2005, Seite: 1179 MDR 2005, 1179 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2005, Seite: 2222 NJW 2005, 2222 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2005, Seite: 1222 ZIP 2005, 1222
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Dokument-Nr. 652
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