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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.02.2013
- V ZR 238/11 -
Wohnungseigentümergemeinschaft kann Einbau von Rauchmeldern mehrheitlich beschließen
Öffentlich-rechtliche Einbaupflicht begründet Beschlusskompetenz
Sieht eine öffentlich-rechtliche Vorschrift den Einbau von Rauchmeldern in den Wohnungen vor, so kann die Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau mehrheitlich beschließen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall sah § 46 Abs. 3 Hamburgische Bauordnung die Pflicht vor,
Amtsgericht gab Klage statt, Landgericht wies sie ab
Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek stellte die Nichtigkeit des Beschlusses fest. Das Landgericht Hamburg wiederum entschied auf Berufung der
Beschluss war wirksam
Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts und wies die Revision des Wohnungseigentümers zurück. Die
Beschlusskompetenz wird unterschiedlich begründet
Der Bundesgerichtshof führte zunächst aus, dass die Beschlusskompetenz zum
Teilweise werde sie aus § 21 Abs. 3 WEG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 WEG hergeleitet. Denn
Andere wiederum begründen die Beschlusskompetenz mit § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG. Denn bei der öffentlich-rechtlichen Pflicht zum
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs können die
Rauchwarnmelder stehen nicht im Sondereigentum
Zwar bestehe keine Beschlusskompetenz für Maßnahmen am
Ordnungsgemäße Verwaltung des Beschlusses unerheblich
Inwiefern der Beschluss einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprach, insbesondere im Hinblick darauf, dass einzelne Eigentümer ihrer Einbaupflicht bereits nachkamen, hat der Bundesgerichtshof offen gelassen. Denn insofern habe der klägerische
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 18.10.2010
[Aktenzeichen: 740 C 49/10] - Landgericht Hamburg, Urteil vom 05.10.2011
[Aktenzeichen: 318 S 245/10]
Jahrgang: 2013, Seite: 953 GE 2013, 953 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 333 IMR 2013, 333 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 835 MDR 2013, 835 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 3092 NJW 2013, 3092 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2013, Seite: 512 NZM 2013, 512 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2013, Seite: 427 WuM 2013, 427 | Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht (ZfBR)
Jahrgang: 2013, Seite: 554 ZfBR 2013, 554 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 642 ZMR 2013, 642
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