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Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2023
- VI ZR 1234/20 -
BGH: Keine Fahrzeughalterhaftung bei Explosion der ausgebauten Batterie eines Elektrorollers
Explosion bei Ladevorgang
Explodiert die ausgebaute Batterie eines Elektrorollers während des Ladevorgangs, so kommt eine Fahrzeughalterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG nicht in Betracht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Halter eines Elektrorollers brachte sein Fahrzeug in eine Werkstatt zur Inspektion. Dort entnahm einer der Mitarbeiter die
Keine Haftung des Halters des Elektrorollers
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Halter des Elektrorollers hafte nicht gemäß § 7 Abs. 1 StVG für den Schaden und somit auch nicht dessen Haftpflichtversicherung. Die
Entladung der Batterie im Elektroroller unerheblich
Für unerheblich hielt der Bundesgerichtshof den Umstand, dass sich die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hannover, Urteil vom 02.04.2020
[Aktenzeichen: 11 O 189/19] - Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 02.09.2020
[Aktenzeichen: 9 U 47/20]
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Dokument-Nr. 32829
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