Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.02.2022
- VI ZR 409/19 -
Bei Bemessung des Schmerzensgelds in Arzthaftungsprozessen ist Gesichtspunkt der Genugtuung zu berücksichtigen
Grobe Fahrlässigkeit ist nicht gleich grober Behandlungsfehler
Im Rahmen von Arzthaftungsprozessen ist bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe der Gesichtspunkt der Genugtuung zu berücksichtigen. Zudem ist grobe Fahrlässigkeit nicht gleichzusetzen mit einem groben Behandlungsfehler. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2008 verstarb in einem Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen ein etwa 72 jähriger Patient infolge eines Herzinfarkts. Die Ehefrau klagte anschließend auf Zahlung von Schmerzensgeld. Sie warf den behandelnden Ärzten einen
Landgericht wies Klage ab, Oberlandesgericht gab ihr statt
Während das Landgericht Duisburg die Klage abwies, gab ihr das Oberlandesgericht Düsseldorf statt. Es sah in der unterlassenen dringend gebotenen Herzkatheter-Untersuchung einen fehlerhafte ärztliche Behandlung und sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld von 2.000 € zu. Bei der Bemessung des Schmerzensgeld hielt das Oberlandesgericht die Genugtuungsfunktion für unbeachtlich. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision der Klägerin.
Berücksichtigung der Genugtuungsfunktion bei Schmerzensgeldhöhe
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Klägerin. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes in Arzthaftungssachen komme dem Gesichtspunkt der
Grobe Fahrlässigkeit ist nicht gleich grober Behandlungsfehler
Dabei sei nach Auffassung des Bundesgerichtshofs zu beachten, dass
Zurückweisung des Falls an das Oberlandesgericht
Der Bundesgerichtshof verwies den Fall zur Neuentscheidung an das Oberlandesgericht zurück.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Duisburg, Urteil vom 14.12.2015
[Aktenzeichen: 2 O 167/13] - Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2019
[Aktenzeichen: I-8 U 2/16]
Jahrgang: 2022, Seite: 639 JR 2022, 639 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2022, Seite: 765 MDR 2022, 765 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2022, Seite: 1443 NJW 2022, 1443 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2022, Seite: 635 VersR 2022, 635
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 34424
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34424
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.