Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.2018
- VIII ZR 255/16 -
Vermieter hat keine Schneeräumpflicht über Grundstücksgrenze hinaus
BGH zur Räum- und Streupflicht des Vermieters
Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Vermieter und Grundstückseigentümer, dem die Gemeinde nicht (als Anlieger) die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen hat, regelmäßig nicht verpflichtet ist, auch über die Grundstücksgrenze hinaus Teile des öffentlichen Gehwegs zu räumen und zu streuen.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümerin eines Anwesens in der Innenstadt von München, in welchem eine Wohnung an die frühere Lebensgefährtin und jetzige Ehefrau des Klägers vermietet war. Zwischen den Parteien steht nicht in Streit, dass die Räum- und
Sachverhalt
Am 17. Januar 2010 stürzte der Kläger gegen 9.10 Uhr beim Verlassen des Wohnhauses auf einem schmalen von der Streithelferin nicht geräumten Streifen des öffentlichen Gehwegs im Bereich des Grundstückseingangs vor dem Anwesen der Beklagten. Hierbei zog er sich Frakturverletzungen am rechten Knöchel zu. Die Streithelferin hatte den Gehweg mehrfach geräumt und gestreut, wenn auch nicht auf der ganzen Breite und auch nicht bis zur Schwelle des unmittelbar an den Gehweg angrenzenden Anwesens der Beklagten. Die Beklagte wiederum hatte keine Schneeräumarbeiten auf dem Gehweg vorgenommen, weil sie ihrer Meinung nach dazu nicht verpflichtet war.
Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld erfolglos
Die Klage auf Zahlung materiellen Schadensersatzes in Höhe von 4.291,20 Euro, eines angemessenen Schmerzensgeldes (jeweils nebst Zinsen) sowie auf Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für künftige materielle und immaterielle Schäden aus dem Unfall blieb in allen Instanzen ohne Erfolg.
BGH verneint Räumpflicht über die Grundstücksgrenze hinaus
Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein
Dem Vermieter obliegende Verkehrssicherungspflicht beschränkt sich nur auf Bereich des Grundstücks
Vorliegend ist der Kläger allerdings nicht auf dem
Weiterreichende Verkehrssicherungspflicht nur in seltenen Ausnahmefällen
Eine Ausweitung der betreffenden
§ 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrages
(1) 1 Durch den Mietvertrag wird der
§ 823 BGB Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
[...]
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2018
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht München, Urteil vom 14.01.2016
[Aktenzeichen: 2 O 28823/13] - Oberlandesgericht München, Urteil vom 06.10.2016
[Aktenzeichen: 1 U 790/16]
- BGH: Räum- und Streupflicht kann durch Gemeindesatzung nicht auf einzelne Glättestellen erweitert werden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.02.2017
[Aktenzeichen: VI ZR 254/16]) - VG Potsdam zur Übertragung von Straßenreinigungspflichten und Winterdiensten auf Grundstückseigentümer
(Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 09.12.2010
[Aktenzeichen: 10 K 1885/06 und 10 K 144/09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25551
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25551
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.