Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.03.2004
- VIII ZR 295/03 -
BGH: 10 % kleinere Wohnfläche ist ein erheblicher Mietmangel
Mieter darf Miete mindern
Wenn die Wohnung 10 % kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben, handelt es sich grundsätzlich um einen Mietmangel. Der Mieter kann dann die Miete mindern. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Im entschiedenen Fall hieß es in § 1 des Mietvertrags: "Die Wohnfläche wird mit 126,45 Quadratmetern vereinbart". Anlässlich einer Neuberechnung der Wohnfläche unter Berücksichtigung der vorhandenen Dachschrägen und einer hälftigen Anrechnung des überdachten Teils der Terrasse stellte sich heraus, dass die Wohnfläche nur 106 Quadratmeter betrug.
Da die Abweichung der tatsächlichen Wohnungsgröße von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche mehr als 10 % betrage, sei diese Abweichung erheblich, führte der Bundesgerichtshof aus. Bei einem solchen erheblichen Flächenmangel spreche eine tatsächliche Vermutung für eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit.
Werbung
BGB § 536 Abs. 1 Satz 1
Weist eine gemietete Wohnung eine Wohnfläche auf, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Einer zusätzlichen Darlegung des Mieters, dass infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist, bedarf es nicht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2006
Quelle: ra-online
- Amtsgericht Bersenbrück, Entscheidung
- Landgericht Osnabrück, Entscheidung
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2004, Seite: 1553 DB 2004, 1553 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2004, Seite: 682 GE 2004, 682 | Zeitschrift: Immobilien- und Baurecht (IBR)
Jahrgang: 2005, Seite: 1021 IBR 2005, 1021 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2004, Seite: 933 MDR 2004, 933 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2004, Seite: 1947 NJW 2004, 1947 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2004, Seite: 453 NZM 2004, 453 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2004, Seite: 336 WuM 2004, 336 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2004, Seite: 495 ZMR 2004, 495
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 2540
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2540
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.