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Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.06.2014
- VIII ZR 349/13 -
Vermieter ist bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur Untervermietung schadensersatzpflichig
Kostenentlastung während Auslandsaufenthalt stellt berechtigtes Interesse für Untervermietung dar
Versagt ein Vermieter seinen Mietern pflichtwidrig die Untervermietung zweier Zimmer ihrer Wohnung für den Zeitraum, in dem sich die Mieter aus beruflichen Gründen mehrere Jahre im Ausland aufhalten, ist er den Mietern gegenüber zum Ersatz des daraus entstandenen Mietausfalls verpflichtet. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind seit 2001
Amtsgericht verurteilt Vermieter zur Gestattung der Untervermietung
Mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts vom 4. Oktober 2011 wurde sie verurteilt, die
Mieter verlangen Schadensersatz für entgangene Einnahmen
Im vorliegenden Verfahren nehmen die Kläger die Beklagte auf Zahlung entgangener
Vermieter ist zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet
Der Bundesgerichtshof entschied, dass den Klägern nach § 553 Abs. 1 BGB* ein Anspruch auf Gestattung der
Gesetzliche Vorgaben hinsichtlich des verbleibenden Wohnraumanteils oder Anforderungen bezüglich der weiteren Nutzung der Wohnung durch den Mieter nicht gegeben
Der Wunsch der Kläger, im Hinblick auf die (befristete) Arbeitstätigkeit des Klägers zu 2 im Ausland von berufsbedingt entstehenden Reise- und Wohnungskosten entlastet zu werden, stellt ein berechtigtes Interesse zur
Vermieter hätte Risiko einer Fehleinschätzung der rechtlichen Situation nicht Mietern zuweisen dürfen
Die Beklagte kann sich hinsichtlich der verweigerten Zustimmung zur
Erläuterungen
* - § 553 BGB Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
(1) Entsteht für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2014
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 06.06.2013
[Aktenzeichen: 44 C 257/12] - Landgericht Hamburg, Urteil vom 26.11.2013
[Aktenzeichen: 316 S 57/13]
- Vermieter muss bei Verschlechterung der Vermögenslage eines Mieters einer Untervermietung zustimmen
(Amtsgericht München, Urteil vom 15.10.2013
[Aktenzeichen: 422 C 13968/13]) - Untervermietungserlaubnis berechtigt Mieter nicht zur Überlassung der Wohnung an Touristen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.01.2014
[Aktenzeichen: VIII ZR 210/13]) - BGH zum Kündigungsrecht des Vermieters bei unerlaubter Untervermietung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.12.2013
[Aktenzeichen: VIII ZR 5/13])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2014, Seite: 998 GE 2014, 998 | juris PraxisReport Miet- und Wohnungseigentumsrecht (jurisPR-MietR)
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Jahrgang: 2014, Seite: 713 ZMR 2014, 713
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Dokument-Nr. 19349
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