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Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.12.2016
- VIII ZR 49/16 -
Mieter haftet nicht für Schäden nach polizeilicher Wohnungsdurchsuchung
BGH entscheidet zur Frage der Verantwortlichkeit des Mieters für Wohnungsschäden nach Polizei-Durchsuchung
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Mieter, der in seiner Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt, gegen seine mietvertraglichen Pflichten verstößt und inwieweit er dem Vermieter zum Ersatz von Schäden verpflichtet ist, die im Rahmen eines gegen den Mieter geführten Ermittlungsverfahrens bei der polizeilichen Durchsuchung der Wohnung entstehen.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls war
Im Rahmen der Durchsuchung waren allerdings 26 Gramm Marihuana aufgefunden und sichergestellt worden. Insoweit wurde der Beklagte wegen vorsätzlichen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.
Vermieterin verlangt Ersatz der Reparaturkosten
Die Klage der
Vermieter hat durch Aufbewahrung illegaler Betäubungsmittel grundsätzlich mietvertragliche Obhutspflichten verletzt
Der Bundesgerichtshof wies die Revision zurück, da - jedenfalls auf der Grundlage der insoweit maßgebenden tatsächlichen Feststellungen der Instanzgerichte - der Beklagte die der
Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schäden nicht gegeben
Im vorliegenden Fall fehlte es aber an dem erforderlichen
Die danach allein verbleibende, in der Aufbewahrung der 26 Gramm Marihuana in der Wohnung im Juni 2013 liegende
Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2016
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 17.04.2015
[Aktenzeichen: 26 C 1112/14] - Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 02.02.2016
[Aktenzeichen: 7 S 3539/15]
- LG Nürnberg-Fürth: Familie hat nach SEK-Einsatz kein Anspruch auf Schadensersatz
(Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.08.2011
[Aktenzeichen: 4 O 9039/10; 4 O 9068/10; 4 O 9069/10]) - Polizei darf Hausrecht in einer Studenten-WG zwangsweise durchsetzen
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.01.2016
[Aktenzeichen: 11 U 67/15])
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Dokument-Nr. 23586
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