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Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.06.1989
- VIII ZR 91/88 -
BGH: Kleinreparaturklausel darf sich nur auf dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegende Gegenstände beziehen
Zudem muss Kleinreparaturklausel jährliche Höchstgrenze an Reparaturkosten beinhalten
Ein Vermieter kann zwar die Kosten einer Kleinreparatur durch eine sogenannte Kleinreparaturklausel auf dem Mieter abwälzen. Die Klausel darf sich aber nur auf solche Gegenstände beziehen, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Zudem muss eine Kleinreparaturklausel eine Höchstgrenze festlegen, bis zu der ein Mieter etwa jährlich Reparaturkosten zu tragen hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste sich der Bundesgerichtshof im Jahr 1989 mit der Zulässigkeit einer
Grundsätzlich obliegt Vermieter Instandhaltungspflicht
Der Bundesgerichtshof führte zunächst aus, dass grundsätzlich der Vermieter verpflichtet sei, auf seine Kosten die Mietsache in dem zum vertragsgemäßen Gebrauch erforderlichen Zustand zu erhalten. Eine Abweichung davon stelle im Zweifel eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar. Dennoch könne ein Vermieter durch eine
Kleinreparaturklausel darf sich nur auf dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegende Gegenstände beziehen
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs dürfe sich eine
Kleinreparaturklausel muss jährliche Höchstgrenze an Reparaturkosten beinhalten
Zudem müsse nach Auffassung des Bundesgerichtshofs eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2015
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Einbeziehung von Spiegeln, Verglasungen und Beleuchtungskörpern in Kleinreparaturklausel unzulässig
(Amtsgericht Zossen, Urteil vom 11.06.2015
[Aktenzeichen: 4 C 50/15]) - Kleinreparaturklausel aufgrund Einbeziehung der Heiztherme unwirksam
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.01.2011
[Aktenzeichen: 210 C 324/10])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1989, Seite: 1766 DB 1989, 1766 | Zeitschrift: Juristische Rundschau (JR)
Jahrgang: 1990, Seite: 154 JR 1990, 154 | Zeitschrift: JuristenZeitung (JZ)
Jahrgang: 1989, Seite: 1062 JZ 1989, 1062 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1989, Seite: 906 MDR 1989, 906 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1989, Seite: 2247 NJW 1989, 2247 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1989, Seite: 1160 NJW-RR 1989, 1160 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1989, Seite: 324 WuM 1989, 324
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Dokument-Nr. 21445
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