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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.10.2010
- 6 C 20.09 -
BVerwG: Keine Zurückstellung vom Wehrdienst vor Aufnahme des dualen Bildungsgangs
Vertrag über eine Berufsausbildung reicht nicht aus
Wenn ein Wehrpflichtiger wegen eines Studiums mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung (dualer Bildungsgang) vom Grundwehrdienst zurückgestellt werden will, muss er den dualen Bildungsgang zum Zeitpunkt des vorgesehenen Diensteintritts bereits begonnen haben. Es reicht nicht aus, dass der Wehrpflichtige einen Vertrag über eine Berufsausbildung geschlossen hat, die den praktischen Teil des Studiums bildet. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Duale Bildungsgänge sind nach dem Wehrpflichtgesetz, was die Möglichkeit einer
Kläger während Schulzeit Ausbildungszusage erhalten
Im vorliegenden Verfahren hatte der Kläger noch als Schüler von einem Elektrokonzern nach einem Auswahlverfahren die Zusage für eine Ausbildung in einem dualen Bildungsgang erhalten. Er sollte nach seinem Abitur auf der Grundlage eines geschlossenen Ausbildungsvertrages eine betriebliche Ausbildung zum Elektroniker für Automatisierungstechnik durchlaufen und parallel - bei Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung - ein Studium mit dem Ziel eines Abschlusses als Bachelor of Engineering in Elektro- und Informationstechnik betreiben. Hierfür beantragte er seine
Kein Zurückstellungsanspruch für Kläger
Die beklagte Wehrverwaltung lehnte die
Zurückstellung in spezieller Bestimmung geregelt
Auch dann, wenn der praktische Teil eines dualen Bildungsgangs als eigenständige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2010
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ ra-online
- Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 30.06.2009
[Aktenzeichen: An 15 K 09.00653 und An 15 K 09.00875]
- Einberufung zum Grundwehrdienst im "dualen Studiengang" bis zum 3. Semester möglich
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.10.2007
[Aktenzeichen: BVerwG 6 C 9.07]) - Zurückstellung vom Wehrdienst zur Aufnahme eines Studiums an einer Dualen Hochschule
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 14.06.2010
[Aktenzeichen: 3 K 939/09.NW]) - VG Karlsruhe: Studenten der Dualen Hochschule haben Anspruch auf Zurückstellung vom Wehr- bzw. Zivildienst
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.06.2010
[Aktenzeichen: 9 K 199/10, 9 K 503/10 und 9 K 1357/09 und Beschluss vom 28.06.2010 - 9 K 518/10 -]) - Aussicht auf unbefristeten Arbeitsvertrag ermöglicht Zurückstellung vom Grundwehrdienst
(Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 12.06.2006
[Aktenzeichen: 10 K 803/06 ])
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Dokument-Nr. 10437
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