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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.06.2017
- Az. 7 C 24.15 -
Journalist hat Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger Mitarbeiter des Bundeslandwirtschaftsministeriums
BVerwG verneint jedoch Anspruch auf Akteneinsicht bei noch lebenden Mitarbeitern
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass einem Journalisten Einsicht in ein Gutachten über die politische Belastung ehemaliger Mitarbeiter des Bundeslandwirtschaftsministeriums in der NS-Zeit gewährt werden muss, soweit die Mitarbeiter bereits verstorben sind. Einen Anspruch auf Einsicht bezüglich noch lebender Mitarbeiter hat es hingegen verneint.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen der Aufarbeitung seiner Vergangenheit ließ das Bundeslandwirtschaftsministerium zur Klärung der Frage, ob es unter Würdigung des Verhaltens ehemaliger Bediensteter in der NS-Zeit angezeigt erscheint, diese nach ihrem
Antrag eines Journalisten auf Einsicht nur unter Schwärzung von Teilen des Gutachtens stattgegeben
Dem Antrag des Klägers, eines Journalisten, ihm auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes bzw. nach Maßgabe des presserechtlichen Auskunftsanspruchs
OVG Münster: Einsicht bei noch lebenden Personen nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich
Die dagegen gerichtete Klage hatte vor dem Oberverwaltungsgericht teilweise Erfolg: Soweit sich die im
BVerwG: Informationsinteresse der Presse hat Vorrang bei bereits verstorbenen Mitarbeitern
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Ergebnis bestätigt, soweit sie die noch lebenden ehemaligen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Journalist hat Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit ehemaliger Mitarbeiter des Bundeslandwirtschaftsministeriums
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.08.2015
[Aktenzeichen: 8 A 2410/13]) - Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 26.09.2013
[Aktenzeichen: Az. 13 K 154/11]
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Dokument-Nr. 24479
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