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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.11.2010
- BVerwG 2 C 32.09 -
Bundesbeamter hat keinen Anspruch auf Sonderurlaub für Teilnahme am Bezirkskongress der Zeugen Jehovas
Bezirkskongress gleicht in erster Linie religiösem Fest oder Gottesdienst und ist als Veranstaltung nicht durch Sonderurlaub zu fördern
Bundesbeamte können keinen Sonderurlaub für die Teilnahme an einem so genannten Bezirkskongress der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen beanspruchen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Bundesbeamter, beantragte die Gewährung von
Gewährung von Sonderurlaub beschränkt sich auf Teilnahme am Deutschen Katholikentag oder am Deutschen Evangelischen Kirchentag
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Berufungsgerichts bestätigt. Die Sonderurlaubsverordnung des Bundes beschränkt die Gewährung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2010
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 04.12.2008
[Aktenzeichen: 2 K 602/08.KO] - Beamter erhält keinen Sonderurlaub für Teilnahme am Bezirkskongress der Zeugen Jehovas
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.06.2009
[Aktenzeichen: 10 A 10042/09.OVG])
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Dokument-Nr. 10630
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