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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.11.2013
- BVerwG 3 C 32.12 -
Mischkonsum von Cannabis und Alkohol rechtfertigt Annahme mangelnder Fahreignung auch ohne direkten Zusammenhang zur Teilnahme am Straßenverkehr
BVerwG zur rechtmäßigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei kombiniertem Konsum von Cannabis und Alkohol
Der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol begründet selbst dann regelmäßig eine mangelnde Fahreignung, wenn die Einnahme der Substanzen nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wandte sich gegen die
Bayerischer VGH hebt Entziehung der Fahrerlaubnis auf
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Klage abgewiesen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat der Berufung des Klägers im Wesentlichen stattgegeben und die
Verordnungsgeber bejaht zu Recht stärkere Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch kombinierte Rauschwirkung von Cannabis und Alkohol
Das Bundesverwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt und hat auf die Revision des Beklagten die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Nach Auffassung des Revisionsgerichts durfte der Verordnungsgeber der durch die kombinierte Rauschwirkung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 17.12.2010
[Aktenzeichen: RO 5 S 10.475] - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24.11.2012
[Aktenzeichen: 11 B 12.1523]
- Ansprüche aus einem Altersteilzeitverhältnis in der Insolvenz
(Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 23.02.2005
[Aktenzeichen: 10 AZR 600/03]) - Führerscheinentzug: THC-Konzentration im Blut lässt Rückschlüsse auf Häufigkeit von Cannabis-Konsum zu
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 20.06.2012
[Aktenzeichen: 9 L 592/12]) - Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Drogenkonsum zulässig
(Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 12.05.2010
[Aktenzeichen: 2 L 103/10 und 2 L 215/10 (vom 27.05.2010)])
Jahrgang: 2014, Seite: 1318 NJW 2014, 1318
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Dokument-Nr. 17182
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