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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.05.2014
- BVerwG 6 C 4.13 -
BVerwG verneint Zuständigkeit der Bundespolizei für Einsatz auf Bahnhofsvorplatz
Bundespolizei auf Bahnhofsvorplätzen nur unter engen Voraussetzungen zuständig
Die Bundespolizei ist nur unter engen Voraussetzungen zum Einschreiten auf Bahnhofsvorplätzen befugt. Grundsätzlich hat die Bundespolizei nur die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Gegenstand des Rechtsstreits war die Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes auf dem Bahnhofsvorplatz in Trier. Eine Streife der
Uneinigkeit in den Entscheidungen der Vorinstanzen
Das vom Kläger angerufene Verwaltungsgericht Koblenz hat die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen festgestellt, u.a. weil die
BVerwG: Bundespolizei war für unternommenen Maßnahme sachlich nicht zuständig
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass das Vorgehen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2014
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 11.04.2012
[Aktenzeichen: 5 K 947/11.KO] - Verdacht auf Drogenhandel: Identitätsfeststellung durch Bundespolizei auf Bahnhofsvorplatz zulässig
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.01.2013
[Aktenzeichen: 7 A 10816/12.OVG])
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Dokument-Nr. 18295
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