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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 02.10.2012
- 10 BV 09.1860 -
Behörde muss Feuerbeschau beim Vermieter vorankündigen
Betreten privater Anwesen ohne Vorankündigung beeinträchtigt Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
Nicht öffentlich zugängliche Teile privater Anwesen dürfen zur Feuerbeschau (öffentliche Aufgabe) nicht ohne Vorankündigung betreten werden. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Verwaltungsgericht München die Landeshauptstadt München in
Rechtsgrundlage für Grundrechtsbeeinträchtigung durch unangekündigte Feuerbeschau nicht gegeben
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass das Betreten von solchen Bereichen
Hintergrund:
Die Feuerbeschau dient
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2012
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 14428
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