Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22.10.2008
- 19 CE 08.2354 -
Erhebliche Straftaten: Ausländer muss trotz deutschem Kind ausreisen
Bei schweren Straftaten muss Kindeswohl hinter den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit zurückstehen
Die Stadt Nürnberg verweigerte einem wegen Vergewaltigung verurteilten und bestandskräftig ausgewiesenen Nigerianer die Duldung für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet.
Der Ausländer berief sich nach der Geburt seines deutschen Sohnes auf die von Art. 6 GG geschützte Vater – Sohn - Beziehung. Jedoch überwiegen hier Belange der Bundesrepublik Deutschland das durch Art. 6 GG geschützte Interesse des Ausländers und seines deutschen Kindes an der Aufrechterhaltung der zwischen ihnen bestehenden Lebensgemeinschaft, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Die Straftat der Vergewaltigung wiege derart schwer, dass allein aufgrund der Geburt des Kindes nicht von einer Zäsur in der Lebensführung des Ausländers gesprochen werden könne.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 30.10.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6925
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6925
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.