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Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.06.2015
- L 2 U 108/14 -
Verletzung beim Rugbyspiel im Hochschulsportzentrum kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden
Für Anerkennung eines Arbeitsunfalls muss Wettkampfveranstaltung im organisatorischen Verantwortungsbereich der betreffenden Hochschule des Verunfallten liegen
Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass eine Verletzung bei einem Rugbyspiel in einem Hochschulsportzentrum nur dann als versicherter Arbeitsunfall anerkannt werden kann, wenn die Wettkampfveranstaltung von der Hochschule, an der der verletzte Studierende immatrikuliert ist, selbst oder im Zusammenwirken mit anderen Hochschulen gemeinschaftlich organisiert wurde.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls nahm als Mitglied einer Wettkampfgemeinschaft der Hochschulen A und B an einem Rugby-Spiel teil, das vom Universitätssportverein einer weiteren
Unfallversicherung lehnt Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab
Die beklagte gesetzliche
SG verneint Vorliegen einer versicherten Tätigkeit
Die hiergegen gerichtete Klage vor dem Sozialgericht wurde abgewiesen. Es liege keine versicherte Tätigkeit vor, da das Rugby-Spiel nicht im organisatorischen Verantwortungsbereich der
Auch LSG verneint Vorliegen eines Arbeitsunfalls
Das Bayerische Landessozialgericht hat die Entscheidung des Sozialgerichts bestätigt. Das Gericht begründete sein Urteil im Wesentlichen damit, dass ein versicherter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2015
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online
- Teilnahme an Hochschulmeisterschaften unterliegt der gesetzlichen Unfallversicherung
(Sozialgericht Mainz, Urteil vom 23.05.2012
[Aktenzeichen: S 10 U 239/09]) - Studenten genießen während des Hochschulsports auch beim Skikurs im Ausland und bei Hochschulmeisterschaften Unfallversicherungsschutz
(Bundessozialgericht, Urteil vom 04.12.2014
[Aktenzeichen: B 2 U 13/13 R und B 2 U 10/13 R])
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Dokument-Nr. 21370
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