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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.03.2001
- 2 Ss OWi 127/01 -
Zusatzschild "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr": Geschwindigkeitsbeschränkung gilt auch für Samstag
Samstag gilt als Werktag
Weist ein die Geschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen das Zusatzschild "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr" auf, so gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung auch für den Samstag. Denn dieser gilt als Werktag. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein
Samstag gilt als Werktag
Das Oberlandesgericht Hamm folgte der Ansicht des Amtsgerichts. Die
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Weist ein die Geschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen das Zusatzschild "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr" auf, so gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung auch für den Samstag. Denn dieser gilt als Werktag (rao).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2014
Quelle: Oberlandegsericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Herne-Wanne, Urteil vom 07.12.2000
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2001, Seite: 376 DAR 2001, 376 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2001, Seite: 355 NZV 2001, 355 | Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 100, Seite: 468 VRS 100, 468
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Dokument-Nr. 19244
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