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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 30.05.2016
- 3 L 382/16.NW -
Entziehung der Fahrerlaubnis bei gleichzeitigem Konsum von Cannabis und Alkohol rechtmäßig
Konsum von Cannabis und Alkohol führt zur Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass der Landkreis Bad Dürkheim einem Kreisbewohner zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen und das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagt hat, nachdem dieser im November 2015 ein Kraftfahrzeug unter Drogen- und Alkoholeinfluss geführt hatte.
Der 23 jährige Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit 2010 im Besitz
Antragsteller legt Widerspruch gegen Entziehung der Fahrerlaubnis ein
Der Antragsteller legte dagegen Widerspruch ein und suchte um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nach. Zur Begründung führte er aus, dass es sich bei dem Vorfall im November 2015 nur um einen einmaligen Konsum gehandelt habe. Vorher habe er nur einmal vor vielen Jahren
VG bejaht Vorliegen der Voraussetzungen für Annahme einer fehlenden Fahreignung
Das Verwaltungsgericht Neustadt wies den Eilantrag ab. Zur Begründung führten die Richter aus, dass die
Antragsteller im Hinblick auf Konsum von Cannabis nicht unbedarft
Gelegentlicher Cannabis-Konsum liege nach ständiger Rechtsprechung bereits dann vor, wenn der Betroffene in zumindest zwei selbständigen Konsumvorgängen
Fahrzeug wurde nachweislich unter Drogen- und Alkoholeinfluss geführt
Dem Antragsteller habe es als gelegentlichem Konsument von
Entziehung der Fahrerlaubnis mangels Fahreignung rechtmäßig
Da sich der Antragsteller als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe, sei ihm die
Kein Raum zur Berücksichtigung beruflicher Nachteile
Es sei angesichts der Ungeeignetheit des Antragstellers auch weder Raum zur Berücksichtigung beruflicher Nachteile, die für den Antragsteller mit der Fahrerlaubnisentziehung und der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge verbunden seien noch für die Anordnung von regelmäßigen Drogenscreenings.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
- Cannabiskonsum führt weiterhin ab 1,0 Nanogramm THC pro ml Blutserum zu Führerscheinverlust
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 20.01.2016
[Aktenzeichen: 9 K 1253/15 u. a.]) - Führerscheinentzug: THC-Konzentration im Blut lässt Rückschlüsse auf Häufigkeit von Cannabis-Konsum zu
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 20.06.2012
[Aktenzeichen: 9 L 592/12])
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Dokument-Nr. 22710
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