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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.04.2013
- C-636/11 -
Behörden dürfen Verbraucher über Firmennamen und Produktbezeichnung bei ungenießbaren Lebensmitteln informieren
Information der Öffentlichkeit über nicht gesundheitsschädliche, aber für den Verzehr ungeeignete Lebensmittel nicht zu beanstanden
Nach dem Unionsrecht dürfen nationale Behörden bei der Information der Öffentlichkeit über nicht gesundheitsschädliche, aber für den Verzehr ungeeignete Lebensmittel identifizierende Angaben machen. Das heißt, die Behörde darf insbesondere die Bezeichnung des Lebensmittels und des Unternehmens bekannt geben, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht wurde. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Verordnung über die Lebensmittelsicherheit* gewährleistet, dass
Veterinäramt stellt bei amtlicher Kontrolle für den Verzehr ungeeignete Lebensmittel fest
Am 16. und 18. Januar 2006 führte das Veterinäramt Passau amtliche Kontrollen in mehreren Betriebsstätten des auf dem Gebiet der Verarbeitung und des Vertriebs von Wildfleisch tätigen Unternehmens Berger Wild GmbH durch. Die durchgeführten Analysen ergaben, dass die fraglichen
Verbraucherschutzminister informiert Öffentlichkeit über vergammelte Lebensmittel
In drei Pressemitteilungen vom 24., 25. und 27. Januar 2006 informierte der Verbraucherschutzminister des Freistaats Bayern über den Rückruf der fraglichen Produkte. Er gab bekannt, dass die Untersuchungen ergeben hätten, dass genommene Proben ranzig, stickig, muffig oder sauer gerochen hätten und in manchen Fällen der Fäulnisprozess bereits eingesetzt habe. Weiter teilte er mit, dass dem Unternehmen, da in bestimmten Betriebsstätten ekelerregende hygienische Zustände vorgefunden worden seien, vorübergehend verboten worden sei, die in diesen Betriebsstätten hergestellten oder behandelten Produkte in den Verkehr zu bringen.
Verbraucherschutzminister informiert über Insolvenz der Produktionsfirma
In einer Rede vor dem Bayerischen Landtag am 31. Januar 2006 erklärte der bayerische Verbraucherschutzminister, dass die Berger Wild GmbH am selben Tag
Unternehmen erhebt Schadensersatzklage gegen den Freistaat Bayern
Da sich das Unternehmen durch die Pressemitteilungen der Behörden des Freistaats Bayern massiv geschädigt sah, erhob es Schadensersatzklage gegen diesen.
Nationales Gericht erbittet Entscheidung des EuGH über Zulässigkeit der Weitergabe von Informationen an die Öffentlichkeit
In diesem Zusammenhang möchte das mit der Sache befasste Landgericht München I vom Gerichtshof der Europäischen Union wissen, ob das Unionsrecht der deutschen Regelung** entgegensteht, nach der die Behörden die betreffenden
Unionsrecht steht nationaler Regelung zur Information der Öffentlichkeit nicht entgegen
In seinem Urteil befindet der Gerichtshof, dass das Unionsrecht einer nationalen Regelung wie der in Rede stehenden deutschen Regelung nicht entgegensteht, nach der eine Information der
Für den Verzehr ungeeignetes Lebensmittel gilt gemäß Verordnung über Lebensmittelsicherheit als "nicht sicher"
Der Gerichtshof weist insoweit darauf hin, dass ein
Erläuterungen
* - Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31, S. 1).
** - Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch vom 1. September 2005 (BGB l. 2005 I S. 2618), berichtigt am 18. Oktober 2005 (BGBl. 2005 I S. 3007), in seiner vom 17. September 2005 bis 24. April 2006 geltenden Fassung.
*** - Gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29 . April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (ABl. L 165, S. 1, Berichtigung ABl. L 191, S. 1).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2013
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- Landeshauptstadt München darf lebensmittel- bzw. hygienerechtliche Mängel aus amtlichen Betriebskontrollen nicht mehr im Internet veröffentlichen
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.03.2013
[Aktenzeichen: 9 CE 12.2755 u.a.]) - Hersteller muss wegen Salmonellengefahr vor Rohverzehr von Kasselerkotelett warnen
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 13.06.2012
[Aktenzeichen: VG 14 K 63.10])
Jahrgang: 2013, Seite: 570 K&R 2013, 570 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 1725 NJW 2013, 1725
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Dokument-Nr. 15604
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