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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.09.2011
- T-232/10 -
EuGH verneint Eintragungsfähigkeit des sowjetischen Staatswappens als Gemeinschaftsmarke
Marke ist von Eintragung auszuschließen, wenn es in nur einem einzigen Mitgliedstaat gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt
Das sowjetische Staatswappen kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden. Es ist von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke auch dann auszuschließen, wenn es nur in einem einzigen Mitgliedstaat gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Gemeinschaftsmarkenverordnung* bestimmt, dass die
Couture Tech Ltd meldet Bildzeichen als Gemeinschaftsmarke an
Im Jahr 2006 meldete die Couture Tech Ltd, eine Gesellschaft, die mit den internationalen Tätigkeiten eines russischen Modeschöpfers verbunden ist, beim Gemeinschaftsmarkenamt (HABM) ein Bildzeichen als
HABM weist Anmeldung wegen Verstoßes gegen öffentliche Ordnung und guten Sitten in anderen Mitgliedsstaaten zurück
Das HABM wies diese Anmeldung zurück, weil die
Die Couture Tech Ltd erhob beim Gericht eine Klage auf Aufhebung dieser Entscheidung.
EuGH: Marke ist von Eintragung auszuschließen, wenn sie in einem Teil der Union gegen öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt
In seinem Urteil stellt der Gerichtshof der Europäischen Union zunächst klar, dass eine
Besondere Umstände einzelner Mitgliedstaaten sind bei Auslegung der Begriffe "öffentliche Ordnung" und "gute Sitten" zu berücksichtigen
Sodann stellt das Gericht fest, dass bei der Auslegung der Begriffe „öffentliche Ordnung“ und „gute Sitten“ nicht nur die allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Umstände, sondern auch die besonderen Umstände in den einzelnen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind, die einen Einfluss auf die Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise im Gebiet dieser Staaten haben können. Da die Gemeinschaftsregelung für Marken ein autonomes System ist, dessen Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist, werden die Rechtsvorschriften und die Verwaltungspraxis bestimmter Mitgliedstaaten im vorliegenden Fall nicht wegen ihrer normativen Geltung, sondern als tatsächliche Anhaltspunkte berücksichtigt, die es erlauben, die Wahrnehmung von mit der ehemaligen UdSSR verbundenen Symbolen durch die maßgeblichen Verkehrskreise in den betreffenden Mitgliedstaaten zu beurteilen.
Bildzeichen ist „Symbol des Despotismus“, dessen Benutzung gegen öffentliche Ordnung verstößt
Schließlich befindet das Gericht, dass die Beschwerdekammer mit der auf die Prüfung von Gesichtspunkten der Situation in Ungarn gestützten Feststellung, dass die angemeldete
Demgemäß hat das Gericht die Klage der Couture Tech Ltd abgewiesen.
*Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2011
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- BGH: Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP" und "DDR" auf Kleidungsstücken
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.01.2010
[Aktenzeichen: ZR 82/08 - CCCP und I ZR 92/08 - DDR]) - Bundespatentgericht bestätigt Löschung der Bildmarke "Staatssymbol ehemalige DDR"
(Bundespatentgericht, Beschluss vom 15.07.2008
[Aktenzeichen: 26 W (pat) 4/05])
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Dokument-Nr. 12313
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