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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2021
- 11 K 3321/17 F -
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines festverankerten Hausboots beträgt 30 Jahre
Einkünfte durch Vermietung sind als Vermietungseinkünfte einzuordnen
Das FG Düsseldorf hatte über die steuerliche Behandlung der Vermietung eines Hausboots zu entscheiden. Streitig waren dabei die Qualifizierung der Einkünfte und die für die Abschreibung maßgebliche betriebliche Nutzungsdauer des Hausboots.
Die Klägerin vermietete ein festverankertes
FG: Vermietung hat den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung nicht verlassen
Das Finanzgericht hat die dagegen gerichtete Klage abgewiesen. Die Richter bestätigten die Einordnung der
Betriebliche Nutzungsdauer beträgt 30 Jahre
Die Richter entschieden außerdem, dass die betriebliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2021
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30248
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