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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 20.12.2012
- 5 V 213/11 (Urteil v. 9.12.2011) und 5 V 223/11 -
Eingetragene Lebenspartner haben vorläufig Anspruch auf Eintragung der Lohnsteuerklasse III
FG Schleswig-Holstein äußert ernstliche Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Regelungen im Einkommensteuergesetz zur Lohnsteuerklasseneinteilung
Für eingetragene Lebenspartner ist vorläufig die nach dem Gesetzeswortlaut nur für Ehegatten geltende Lohnsteuerklasse III - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. Das gilt zumindest bis zu einer Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner von Ehegatten begünstigenden Regelungen im Lohn- und Einkommensteuerrecht (so genanntes Ehegattensplitting) durch das Bundesverfassungsgericht in dort bereits anhängigen Verfahren. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein hervor.
In den zugrunde liegenden Fällen wollte jeweils eine Partnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf ihrer Lohnsteuerkarte für das Jahr 2011 die nach dem Gesetzeswortlaut
FG nimmt Bezug auf Entscheidung des BVerfG zur verfassungswidrigen Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften
Das Finanzgericht Schleswig- Holstein ordnete die vorläufige Eintragung der begehrten Lohnsteuerklasse auf der Lohnsteuerkarte an. Dabei ging das Gericht davon aus, dass ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner von den Regelungen im Einkommensteuergesetz zur Lohnsteuerklasseneinteilung, die
Öffentliches Interesse an geordneter Haushaltsführung steht vorläufiger Gewährung der günstigeren Lohnsteuerklasse nicht entgegen
Angesichts der relativ geringen Anzahl betroffener Fälle stand für das Gericht schließlich das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung einer vorläufigen Gewährung der günstigeren Lohnsteuerklasse für eingetragene Lebenspartner bis zur abschließenden Klärung durch das Bundesverfassungsgericht nicht entgegen.
FG erklärt § 3 Nr. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes in der bis zum 13. Dezember 2010 geltenden Fassung für verfassungswidrig
Bereits mit Entscheidung vom 28. Juni 2011 (Az. 3 K 217/08) hatte das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht - seinerzeit vor dem Hintergrund des Grunderwerbsteuerrechts - erkannt, dass eingetragene Lebenspartner grundsätzlich
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2012
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht/ra-online
- Sächsisches Finanzgericht äußert Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur getrennten bzw. gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern
(Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 09.05.2012
[Aktenzeichen: 3 V 1829/11]) - Eintragungen von Lebenspartnern sind auf Lohnsteuerkarten vorläufig wie bei Verheirateten vorzunehmen
(Finanzgericht Bremen, Beschluss vom 13.02.2012
[Aktenzeichen: 1 V 113/11 (5)])
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Dokument-Nr. 14507
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