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Finanzgericht Münster, Urteil vom 29.05.2013
- 3 K 4298/11 F -
Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts für Erbschaftsteuerzwecke muss einzelne Miterben genau bezeichnen
Bedarfswertbescheid ohne hinreichend bestimmte Inhaltsadressaten nichtig
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts für Erbschaftsteuerzwecke, der als Inhaltsadressatin lediglich eine Erbengemeinschaft, nicht aber die einzelnen Miterben bezeichnet, nichtig ist.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls sind Mitglieder einer
Inhaltsadressaten des Feststellungsbescheids sind allein die Miterben
Das Finanzgericht Münster gab der Klage statt. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2013
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 16536
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