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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 25.07.2008
- 6 U 60/80 -
Hund ohne Leine kann als Unfallursache veranwortlich gemacht werden
Anscheinsbeweis für Schadensersatzanspruch ausreichend
Geschieht in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem nicht angeleinten Hund ein Unfall, kann ein Anscheinsbeweis ausreichen, um den Halter des Hundes für die Unfallfolgen haftbar zu machen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Bei einer Radfahrt traf ein Ehepaar auf einem Wirtschaftsweg zwei Fußgänger in Begleitung eines nicht angeleinten Hirtenhundes. Die Frau, die den
Zusammentreffen mit Hund und Unfall standen eindeutig in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang
In der Berufungsinstanz hatte sie Erfolg. Zwar widersprachen sich die Zeugenaussagen darin, ob ein direkter Kontakt mit dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2009
Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte
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Dokument-Nr. 8602
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