wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Urteil vom 06.12.2022
21 U 56/22 -

Winterliche Räum- und Streupflicht bei ernsthafter lokaler Glättegefahr

Allgemeine Glätte nicht Voraussetzung für Winterdienstpflicht

Die winterliche Räum- und Streupflicht gilt nicht erst dann, wenn eine allgemeine Glätte vorliegt, sondern bereits bei einer ernsthaften lokalen Glätte. Dies gilt auch für einen Dritten, der die Winterdienstpflicht für den primär Verantwortlichen übernommen hat. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen 11 Uhr an einem Tag im Dezember 2020 kam eine etwa 69-jährige Frau auf einem Klinikgelände in Berlin wegen Glatteises zu Fall und verletzte sich. Sie erlitt eine Quadrizepssehnenruptur am rechten Bein. Das gesamte Gelände war wegen Glätte rutschig und nicht gestreut gewesen. Die Winterdienstpflicht war auf eine Firma übertragen worden. Die Frau klagte gegen die Trägerin der Klinik und der Winterdienstfirma auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 €.

Landgericht wies Klage ab

Das Landgericht Berlin wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach komme allein eine Haftung der Winterdienstfirma in Betracht. Eine Haftung sei aber ausgeschlossen, da die Klägerin nicht dargelegt habe, dass am Unfalltag allgemeine Glätte in Berlin herrschte und für die Beklagte konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr aufgrund einzelner Glättestellen bestanden habe. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Klägerin.

Kammergericht bejaht Schmerzensgeldanspruch

Das Kammergericht Berlin entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Die beklagte Winterdienstfirma habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Es komme dabei nicht darauf an, ob eine allgemeine Glätte herrschte. Denn die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass seit ca. 9 Uhr bis zum Unfallzeitpunkt das Gelände der Klinik verreist und deshalb sehr rutschig war. Die Beklagte hätte daher spätestens um 10 Uhr streuen müssen.

Streupflicht bei ernsthafter lokaler Glätte

Zwar sei zuzugeben, so das Kammergericht, dass von der Beklagten nicht verlangt werden könne, an einem Tag, an dem keine allgemeine Glätte herrscht, sämtliche Flächen in ihrem Winterdienstgebiet vorsorglich auf ernsthafte lokale Glättegefahren hin zu kontrollieren. Dies sei für den vorliegenden Fall aber unerheblich. Denn die primär Streupflichtige vor Ort hätte spätestens um 10 Uhr auf die ernsthafte Glättegefahr reagieren müssen.

Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 €

Das Kammergericht erachtete ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 € für angemessen. Es berücksichtigte dabei, dass die Klägerin für mehrere Tage über Weihnachten 2020 in ambulanter Behandlung war, sich operieren lassen musste und danach über mehrere Monate einen schwierigen Heilungsverlauf erdulden musste. Sie musste sich zudem wiederholten Arztbesuchen und Rehamaßnahmen unterziehen und war über mehrere Wochen auf eine Gehhilfe angewiesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2023
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Berlin, Urteil vom 23.03.2022
    [Aktenzeichen: 22 O 121/21]
Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32528 Dokument-Nr. 32528

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32528

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?