wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.05.2008
22 U 24/08 -

Großflächige Kratzer auf Supermarktscheiben rechtfertigen Mietminderung

Sogenanntes "Scratching" stellt erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes dar

Auch großflächige Kratzer auf mehreren Scheiben eines Supermarktes, die durch das so genannte Scratching entstanden sind, stellen ähnlich wie ein Graffiti einen Mietmangel dar. Dafür ist nicht erforderlich, dass die Kratzer den Lichteinlass vollständig behindern. Dies entschied das Kammergericht Berlin.

Im zugrunde liegenden Fall wurden auf den Schaufenstern eines Supermarktes großflächig Kratzer angebracht. Der Betreiber verlangte deren Beseitigung. Der Gewerberaumvermieter war jedoch der Meinung, dass die Scratchings noch zumutbar seien, insbesondere da es zu keiner Beeinträchtigung des Lichteinfalls komme. Zudem wären die Kosten der Beseitigung im Hinblick auf die Gefahr des erneuten Scratchings zu hoch. Daraufhin ließ der Supermarktbetreiber die Fenster austauschen und kürzte die Miete um die Kosten hierfür. Dagegen klagte der Vermieter.

Mietminderung mangels Schadensbehebung seitens des Vermieters zulässig

Das Gericht wies den Vermieter daraufhin, dass hier eine erheblich Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes vorgelegen habe. Dies stelle einen Mangel dar, der beseitigt werden müsse. Die Grenze sei nicht erst erreicht, wenn die Kratzer den Lichteinfall vollständig verhindern. Das großflächige Verteilen der Scratchings auf mehreren Scheiben überschreite die hinnehmbare Grenze. Der Mieter habe daher die Beseitigung verlangen können. Da der Vermieter die Beseitigung verweigert hatte, habe der Mieter die Maßnahme selbst – auf Kosten des Vermieters – vornehmen können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2009
Quelle: ra-online, Mietrechtsanwälte

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Beschädigung | Fenster | Mietmangel | Mietmängel | Mietminderung | Miete mindern | Scratching
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2009, Seite: 652
GE 2009, 652
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2009, Seite: 199
NZM 2009, 199

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8475 Dokument-Nr. 8475

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8475

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?