Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.05.2008
- 22 U 24/08 -
Großflächige Kratzer auf Supermarktscheiben rechtfertigen Mietminderung
Sogenanntes "Scratching" stellt erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes dar
Auch großflächige Kratzer auf mehreren Scheiben eines Supermarktes, die durch das so genannte Scratching entstanden sind, stellen ähnlich wie ein Graffiti einen Mietmangel dar. Dafür ist nicht erforderlich, dass die Kratzer den Lichteinlass vollständig behindern. Dies entschied das Kammergericht Berlin.
Im zugrunde liegenden Fall wurden auf den Schaufenstern eines Supermarktes großflächig Kratzer angebracht. Der Betreiber verlangte deren Beseitigung. Der Gewerberaumvermieter war jedoch der Meinung, dass die Scratchings noch zumutbar seien, insbesondere da es zu keiner Beeinträchtigung des Lichteinfalls komme. Zudem wären die Kosten der Beseitigung im Hinblick auf die Gefahr des erneuten Scratchings zu hoch. Daraufhin ließ der Supermarktbetreiber die
Mietminderung mangels Schadensbehebung seitens des Vermieters zulässig
Das Gericht wies den Vermieter daraufhin, dass hier eine erheblich Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes vorgelegen habe. Dies stelle einen Mangel dar, der beseitigt werden müsse. Die Grenze sei nicht erst erreicht, wenn die Kratzer den Lichteinfall vollständig verhindern. Das großflächige Verteilen der Scratchings auf mehreren Scheiben überschreite die hinnehmbare Grenze. Der Mieter habe daher die Beseitigung verlangen können. Da der Vermieter die Beseitigung verweigert hatte, habe der Mieter die Maßnahme selbst – auf Kosten des Vermieters – vornehmen können.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2009
Quelle: ra-online, Mietrechtsanwälte
Jahrgang: 2009, Seite: 652 GE 2009, 652 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2009, Seite: 199 NZM 2009, 199
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8475
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8475
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.