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Kammergericht Berlin, Urteil vom 07.03.2012
- 26 U 65/11 -
Doppelte Schufa-Einträge sind unzulässig
Zweimaliger Eintrag bei der Schufa kann zu ungerechtfertigter, massiver Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit des Kunden führen
Die doppelte Eintragung einer Forderung bzw. eines damit verbundenen Negativmerkmals bei der Schufa ist irreführend sowie vertrags- und rechtswidrig, da hierdurch eine zusätzliche Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit möglich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Kunde bei der Postbank ein Konto eröffnet und sich mit der Weitergabe der Daten an die Schufa einverstanden erklärt. Es war eine – später ausgeglichene – Darlehensforderung in Höhe von 1.800,01 Euro entstanden, die der Schufa zweimal – nämlich einmal durch die
Insgesamt unzutreffende Negativeintragung kann nicht als von vornherein bedeutungslos eingestuft werden
Das Kammergericht urteilte zu Gunsten des Geschäftsführers. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 14699
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