Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Kammergericht Berlin, Urteil vom 05.03.2012
- 8 U 48/11 -
Pauschale Behauptung zur Aufheizung von Büroräumen durch Sonneneinstrahlung genügt nicht zur Annahme eines Mangels
Bejahung eines Mangels aufgrund ArbeitsstättenVO, Arbeitsstätten-Richtlinie und DIN 1946 unzulässig
Zur Darlegung eines Mietmangels genügt es nicht, dass der Mieter pauschal behauptet, dass es aufgrund der Sonneneinstrahlung zu einer Aufheizung der Räume kommt. Es sind vielmehr Angaben über die Außentemperaturen und die Raumtemperaturen erforderlich. Zudem genügt zur Annahme eines Mangels nicht, auf die ArbeitsstättenVO, Arbeitsstätten-Richtlinie und DIN 1946 anzustellen. Dies hat das Kammergericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die
Landgericht Berlin gab Klage statt
Das Landgericht gab der Klage statt. Denn einen Mangel der Mietsache habe die
Recht zur Mietminderung bestand nicht
Das Kammergericht entschied gegen die
Vornahme von Kühlungsmaßnahmen durch Vermieterin unbeachtlich
Durch die Vornahme von Kühlungsmaßnahmen habe die
Bezugnahme auf ArbeitsstättenVO, Arbeitsstätten-Richtlinie und DIN 1946 unzulässig
Das Kammergericht hielt es darüber hinaus für unzulässig, das Vorliegen eines Mangels anhand der ArbeitsstättenVO, Arbeitsstätten-Richtlinie und DIN 1946 zu bestimmen (bejahend: OLG Köln, Urt. v. 28.10.1991 - 2 U 185/90, OLG Hamm, Urt. v. 18.10.1994 - 7 U 132/93 und OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.06.1998 - 24 U 194/96). Es schloss sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt an (Urt. v. 19.01.2007 - 2 U 106/06), wonach die Hitze durch Sonneinstrahlung in nicht baurechtswidrigen Gebäuden zum allgemeinen Lebensrisiko des Mieters gehöre und dieser selbst gegebenenfalls Maßnahmen zur Abkühlung treffen müsse. Zwar erkannte das Kammergericht an, dass ein Mangel der Mietsache nicht allein durch Einhaltung des Baurechts ausgeschlossen wird. Werden aber die technischen Normen eingehalten, so könne angenommen werden, dass mangels anderer Vereinbarungen kein Mangel vorliegt. In diesem Zusammengang sei insbesondere zu beachten gewesen, dass die ArbeitsstättenVO und -Richtlinie arbeitsrechtliche Regelungen enthalten, die der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2013
Quelle: Kammergericht, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Berlin, Urteil vom 26.01.2011
[Aktenzeichen: 25 O 14/10]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2012, Seite: 756 MDR 2012, 756
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15181
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15181
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.