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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.02.2009
- 6 Sa 337/08 -
Überstundenvergütung: Kein Nachweis von Überstunden durch private Aufzeichnungen
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) zum Beweis von 1.573 Überstunden
Der als "Zeugwart und Betreuer in der Amateurabteilung" eines Sportvereins angestellte Kläger hat keinen Anspruch auf Zahlung von Überstundenvergütung. Das LAG in Mainz wies die Berufung des Klägers ab und bestätigte das klageabweisende Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern. Der Kläger hatte keinen geeigneten Beweis dafür angetreten, dass die von ihm behauptete und von seinem Arbeitgeber - dem beklagten Sportverein - bestrittene Mehrarbeit auch erbracht worden war.
Der Kläger war in der Gestaltung seiner Arbeitszeit frei. Deshalb, so die Richter, erscheine es auch plausibel und nachvollziehbar, dass der Vorstand des beklagten Vereins tatsächlich keine Kenntnis davon gehabt hätte, ob und gegebenenfalls wann der Kläger die vertraglich vorgesehene Wochenarbeitszeit von 40 Stunden überschritten habe. Die von dem Kläger vorgelegten Aufstellungen bewiesen nicht, dass er tatsächlich in der fraglichen Zeit gearbeitet habe. Sie stellten lediglich private Aufzeichnungen dar, die nicht von einem Vorgesetzten gegengezeichnet gewesen seien. Der Kläger habe lediglich Beginn und Ende der Arbeitszeit, nicht jedoch Pausenzeiten aufgelistet, so dass sich den Aufzeichnungen die Dauer der tatsächlichen Arbeitszeit nicht entnehmen ließe.
Arbeitnehmer muss Arbeitgeber auf Überstunden hinweisen
Der Kläger habe auch nicht vorgetragen, dass die angeblichen
Kein Einverständnis des Arbeitgebers
Der Kläger habe auch nicht daraus, dass der Personalangestellte des Vereins die nachträglich abgegebene Stundenliste kommentarlos entgegengenommen habe, auf ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2009
Quelle: ra-online (we)
- Kein Anspruch auf Bezahlung von Überstunden bei fehlender Kenntnis des Arbeitgebers über geleistete Mehrarbeit
(Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 28.10.2013
[Aktenzeichen: 5 Sa 257/13]) - Zur Darlegungslast von Lkw-Fahrern zu geleisteten Überstunden
(Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.10.2020
[Aktenzeichen: 5 Sa 48/20])
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Dokument-Nr. 7885
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