wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.8/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 29.07.2002
61 S 37/02 -

Recht zur Mietminderung von 70 % bei Ausfall der Heizungsanlage während Heizperiode

Vorliegen eines erheblichen Mangels bei Heizungsausfall während der Wintermonate

Fällt in den Wintermonaten die Heizung aus, liegt ein erheblicher Mangel vor. Der Mieter ist daher berechtigt während der Heizperiode von Oktober bis April seine Miete um 70 % zu mindern. Er ist zudem berechtigt seine Miete zu mindern, wenn nach Einbau einer neuen Heizung nur unvollständig renoviert wurde. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung minderte ihre Miete, da während der Heizperiode ihre Heizung ausfiel. Die Räume haben nur deshalb eine halbwegs angenehme Temperatur erreicht, weil die Mieterin Gasheizungen aufstellte. Darüber hinaus hatten die Vermieter nach Einbau einer neuen Heizung nur unvollständig renoviert. Die Vermieter erkannten das Minderungsrecht jedoch nicht an und klagten auf Zahlung des rückständigen Mietzinses.

Heizungsausfall rechtfertigte Mietminderung

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieterin. Sie habe ihre Miete mindern dürfen. Denn der Ausfall der Heizungsanlage in den Wintermonaten und die daraus folgende mangelnde Beheizbarkeit der Wohnung habe einen erheblichen Mangel dargestellt. Als Heizperiode sah das Gericht dabei den Zeitraum von Oktober bis April an.

Minderungsquote von 70 %

Das Landgericht hielt eine Minderungsquote von 70 % der Nettokaltmiete für angemessen. Es berücksichtigte in diesem Zusammenhang, dass die Mieterin Gasheizungen aufstellte und dadurch halbwegs erträgliche Zimmertemperaturen herstellen konnte.

10 % Mietminderung wegen unvollständiger Renovierung nach Einbau neuer Heizung

Zudem sei nach Ansicht des Landgerichts die Mieterin zu einer weiteren Mietminderung von 10 % berechtigt gewesen, da die Vermieter die Wohnung nach Einbau einer neuen Heizung nur unvollständig renoviert hatten und dies jeden einzelnen Raum betraf.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/MM 2002, 480/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Mietrechtliche Mitteilungen. Beilage zu Mieter Magazin (MM)
Jahrgang: 2002, Seite: 480
MM 2002, 480

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17000 Dokument-Nr. 17000

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17000

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.8 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?