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Landgericht Berlin, Urteil vom 07.07.1992
- 63 S 142/92 -
Raumtemperatur von 18°C aufgrund Ausfalls der Heizung rechtfertigt Mietminderung
Recht zur Mietminderung ebenfalls bei fehlerhaftem Herd sowie defekter Klingel- und Sprechanlage
Fällt die Heizung in den Wintermonaten regelmäßig aus, funktioniert der Herd nicht richtig und ist die Klingel- und Gegensprechanlage defekt, so kann der Mieter seine Miete um insgesamt 9 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritt sich der
Recht zur Mietminderung bestand
Das Landgericht Berlin entschied, dass der
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 1992, 1043/rb)
- Raumtemperatur von 18°C rechtfertigt Mietminderung
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.03.2000
[Aktenzeichen: 2/17 S 315/99]) - Mängel an der Toilettenspülung, Rollläden und Küchenherd berechtigen zu einer Mietminderung
(Amtsgericht Warendorf, Urteil vom 28.03.2000
[Aktenzeichen: 5 C 472/99]) - Ausfall von Wechselsprechanlage und Klingelanlage berechtigt zur Mietminderung
(Amtsgericht Rostock, Urteil vom 30.09.1998
[Aktenzeichen: 41 C 183/98])
Jahrgang: 1992, Seite: 1043 GE 1992, 1043
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Dokument-Nr. 15666
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