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Landgericht Berlin, Urteil vom 17.09.2012
- 63 S 208/12 -
Keine Mietminderung bei vorhersehbarem Baulärm
Vermieter durfte aufgrund Mietzahlungsrückstand Kündigung aussprechen
Ist bei Mietvertragsschluss für den Mieter erkennbar, dass es in Zukunft zu Bauarbeiten in seiner Nachbarschaft kommt, darf er aufgrund der dadurch entstehenden Lärmbelästigung nicht seine Miete mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte der
Anspruch auf Räumung und Herausgabe bestand
Das Landgericht Berlin entschied gegen den
Kein Recht zur Mietminderung
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Mitte, Urteil
[Aktenzeichen: 2 C 170/11]
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Jahrgang: 2013, Seite: 213 GE 2013, 213
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Dokument-Nr. 15760
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