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Landgericht Berlin, Urteil vom 16.08.2011
- 65 S 422/10 -
Ungepflegter Rasen in den Herbst- und Wintermonaten rechtfertigt keine Mietminderung
Vermieter schuldet in der Regel nicht Jahreszeit unabhängigen immergrünen Rasen
Ist ein Rasen jahreszeitlich bedingt ungepflegt, so rechtfertigt dies keine Mietminderung. Denn der Vermieter schuldet grundsätzlich keinen Jahreszeit unabhängigen immergrünen Rasen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall minderten die
Erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung lag nicht vor
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Vermieters. Den Mietern habe kein
Immergrüner Rasen war nicht geschuldet
Darüber hinaus schulde ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 07.10.2010
[Aktenzeichen: 208 C 3/10]
Jahrgang: 2011, Seite: 1310 GE 2011, 1310
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Dokument-Nr. 15393
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