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Landgericht Berlin, Urteil vom 18.11.2002
- 67 S 147/02 -
Anspruch auf Vorlage von Belegkopien zu Betriebskostenabrechnung bei Kostenübernahme durch Mieter
Durch Mieter mitverursachter Schwarzschimmel rechtfertigt Mietminderung von 5 %
Einem Wohnungsmieter steht nur dann ein Anspruch auf Vorlage von Belegkopien zu einer Betriebskostenabrechnung zu, wenn er sich bereit erklärt, die dafür erforderlichen Kosten zu übernehmen. Bildet sich Schwarzschimmel in einem Zimmer der Wohnung und trägt der Mieter daran ein Mitverschulden, so kann eine Mietminderung von 5 % gerechtfertigt sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerten sich die Mieter einer Wohnung den Nachzahlungsbetrag aus einer
Anspruch auf Nachzahlung aus Nebenkostenabrechnung
Das Landgericht Berlin bejahte zunächst einen Anspruch auf
Recht zur Mietminderung in Höhe von 5 %
Dem Mieter habe aber angesichts des Schwarzschimmels im Schlafzimmer ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2003, 253/rb)
- Mieter hat keinen Anspruch auf Kopien von Abrechnungsbelegen zu Nebenkosten
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.03.2006
[Aktenzeichen: VIII ZR 78/05]) - Mietmangel: Bei Schimmelpilzbildung an mehreren Wänden durch schlechte Bausubstanz ist Mietminderung von 20 % zulässig
(Amtsgericht Königs Wusterhausen, Urteil vom 11.05.2007
[Aktenzeichen: 9 C 174/06])
Jahrgang: 2003, Seite: 253 GE 2003, 253
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Dokument-Nr. 21791
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