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Landgericht Berlin, Urteil vom 05.04.2001
- 67 S 344/00 -
10 % Mietminderung wegen Einblick in Badezimmer, Schlafzimmer und Wohnzimmer nach Errichtung eines Neubaus
Ungezwungene Lebensführung ist beeinträchtigt
Kann ein Nachbar nach Errichtung eines Neubaus in die Räumlichkeiten eines Mieters schauen, so kann eine Mietminderung von 10 % gerechtfertigt sein, wenn der Mieter nicht mit einem solchen Neubau rechnen musste. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde auf dem Nachbargrundstück ein Neubau errichtet. Zuvor hatte dort ein kleines Haus gestanden. Nach Fertigstellung des Neubaus musste der
Nachbarn rasen mit ihren Fahrzeugen auf das Grundstück
Außerdem ärgerte sich der
Er verlangte wegen der Mängel eine
Mietminderung wegen möglicher Einblicke in die Wohnung: 10 %
Der
Mieter musste nicht mit Hausabriss und anschließendem Neubauprojekt rechnen
Der Mangel könne nicht mit dem Argument verneint werden, dass ein
Überhöhte Geschwindigkeit bei Auffahrt in das Grundstück ist kein Mangel
Die Tatsache, dass die
Die räumliche Situation des unmittelbar neben dem Wohnhaus in einem anhand der eingereichten Fotografie geschätzten Abstand von 1,50 m verlaufenden Zufahrtsweg habe schon seit Abschluss des Mietvertrages bestanden und sei dem
Fehlen von Bodenschwellen zur Geschwindkigkeitsbegrenzung sind kein Mietmangel
Das Verhalten von rücksichtslosen Mitmietern könne sicherlich nicht hingenommen werden und es sei Aufgabe des Vermieters, diese zu einem rücksichtsvollen Verhalten aufzufordern, wenn ihnen konkrete Vorkommnisse gemeldet werden. Der mögliche Gefährdungszustand verwirkliche sich aber immer nur in dem Moment, wo ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (vt/pt)
Jahrgang: 2001, Seite: 246 MM 2001, 246
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Dokument-Nr. 13345
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