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Landgericht Coburg, Urteil vom 06.07.2012
- 22 O 729/11 -
Ort eines nächtlichen Glatteisunfalls wird nicht automatisch zur Gefahrenstelle mit Unfallschwerpunkt
LG Coburg zur Frage der Räum- und Streupflicht eines Landkreises und den Pflichten eines Autofahrers
Ein Verkehrsteilnehmer auf winterlichen Straßen muss den Straßenzustand schärfer beobachten als im Sommer und mit erhöhter Sorgfalt fahren. Besonders bei Frostgefahr und Temperaturen um den Gefrierpunkt verpflichtet dies zu höherer Aufmerksamkeit und langsamerem Fahren. Für einen Landkreis ist nicht zumutbar, grundsätzlich sämtliche Verkehrswege mit geringem nächtlichen Verkehrsaufkommen zu streuen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall fuhr der Sohn der Klägerin im Dezember 2008 mit deren Auto gegen 1.50 Uhr auf einer Kreisstraße. In dieser Nacht war die
Klägerin verlangt Schaden vom beklagten Landkreis ersetzt
Die Klägerin behauptet, die Fahrbahn sei aufgrund überfrierender Nässe eisglatt gewesen. Ihr Sohn habe nachdem er ein leichtes seitliches Versetzen durch
Beklagte verweist auf unangepasste Geschwindigkeit des Autos
Die Beklagte behauptet, dass es auf dieser
LG verneint Vorliegen eines Unfallschwerpunktes
Das Landgericht Coburg wies die Klage ab. In der mündlichen Verhandlung konnte die Klägerin keinen einzigen weiteren
Streuen sämtlicher Verkehrswege mit geringem nächtlichen Verkehrsaufkommen nicht zumutbar
Der beklagte Landkreis war seiner Räum- und
Verringerung der Fahrzeuggeschwindigkeit von 90 km/h auf 70 km/h bei bemerkter Fahrbahnglätte nicht ausreichend
Das Landgericht führte dann noch zusätzlich aus, dass selbst bei einer Verletzung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2012
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
- Winterliche Räum- und Streupflicht des Straßenanliegers nur, wenn sich auch die betroffene Straße innerhalb der geschlossenen Ortslage befindet
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.02.2009
[Aktenzeichen: 8 B 07.197]) - LG Coburg: Zur Frage der Räumpflicht auf verschneiten Straßen in der Nacht
(Landgericht Coburg, Urteil vom 22.07.2009
[Aktenzeichen: 12 O 241/09]) - Vorsicht, eingeschränkter Winterdienst! - Leistungsfähigkeit der Gemeinde bestimmt den Umfang der Räum- und Streupflicht
(Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 29.01.2009
[Aktenzeichen: 3 L 1922/08])
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Dokument-Nr. 14585
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