Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2021
- 12 O 240/20 -
Außer "Rheinkomet" auch andere Lichtshows am Düsseldorfer Rheinturm möglich
Kein Unterlassungsanspruch aus Markenrecht wegen Nichtverwendung der Wortmarke "Rheinkomet"
Das Landgerichts Düsseldorf hat in einem Urheber- und Markenrechtsstreit entschieden, dass die Lichtinstallation Rheinkomet® aus dem Jahr 2016 zwar urheberrechtlich geschützt ist. Eine weitere Lichtshow aus dem Jahr 2020 sei jedoch so anders, dass sie nicht gegen dieses Urheberrecht verstoße.
Es geht um Lichtinstallationen an und auf dem
LG untersagte weitere Lichtshows am Rheinturm
Die Antragsgegnerin, ein Düsseldorfer Großhandelsunternehmen, führte am 7. Oktober 2020 eine weitere
Ausreichend Individualität für eigene Show
Diesen Beschluss hat das Landgericht Düsseldorf jetzt mit Urteil vom 13.01.2021 aufgehoben, weil die
Auch kein Unterlassungsanspruch aus Markenrecht
Im Vergleich dazu sei die angegriffene
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2021
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29717
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29717
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.